Neuerungen zur Pflegeversicherung

Leistungsanhebung

Im ersten Schritt werden nur die Hauptleistungen im häuslichen Bereich angehoben: zum 01.01.2024 steigt das Pflegegeld um 5 % an. Ambulante Sachleistungen wie häusliche Pflegehilfen wie ambulante Pflege- und Betreuungsdienste steigen ebenfalls um 5 %.

Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen seit 01.01.2024 in jedem Kalenderjahr für bis zu 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden.

Mehr Transparenz bei den verbrauchten Leistungen

Versicherte erhalten ab 01.01.2024 eine Übersicht über die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten auf Wunsch regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr. Eine formlose Anforderung bei der Pflegekasse reicht dafür aus.

Eine Übersicht der Deutschen Alzheimergesellschaft e. V. zu diesem Thema finden Sie hier.


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